Die Stadtwerke gewähren als Betreiber von Energieversorgungsnetzen jedermann Netzzugang. Dies geschieht nach sachlich gerechtfertigten Kriterien und frei von Diskriminierung (§ 20 Abs. 1 EnWG).
Stromnetz
Temperaturabhängige Lastprofile (TLP)
In unserem Netz können Kunden mit elektrischen Speicherheizungs-, Warmwasserspeicher- und Wärmepumpenanlagen nach dem Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert werden. Grundlage des Verfahrens bildet der VDN-Praxisleitfaden „Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“, welcher durch den Verband der Netzbetreiber (VDN) erarbeitet wurde.
Die normierte Profilzeitreihe ist abhängig von der Profilschar des Verteilnetzbetreibers und der verwendeten Temperaturmessstelle bzw. Klimazone. Die Übertragung der Zahlenwerte der Profilschar erfolgt mittels eines einheitlichen, durch die Verbände bereit gestellten csv.-Formats (nicht EDIFACT).
Temperaturmessstelle | Profilschar | TLP-Profil |
---|---|---|
Schleswig | E1 | E1 |
Schleswig | E2 | E2 |
Schleswig | W1 | W1 |
Download Nominierte Lastprofile + Profilschar :
Downloads
- Nominiertes Lastprofil E1 (xlsx, 213 kB)
- Nominiertes Lastprofil E2 (xlsx, 209 kB)
- Nominiertes Lastprofil W1 (xlsx, 208 kB)
- Profilschar E1 (xlsx, 206 kB)
- Profilschar E2 (xlsx, 206 kB)
- Profilschar W1 (xlsx, 206 kB)
Mehr- und Mindermengen
Ergebnisse der Differenzbilanzierung (§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV)
Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH führen keinen eigenen Differenzbilanzkreis, da weniger als 100.000 Kunden an das Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind.
Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen (§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV)
Netzengpässe
Veröffentlichung nach § 15 Abs. 5 i. V. § 15 Abs. 4 StromNZV
Netzengpässe im Verteilernetz
Derzeit sind keine Netzengpässe im Verteilernetz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bekannt.
Veröffentlichung nach BK6-06-009 – GPKE Strom
Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung an, wonach ein anderes Datenformat verwendet oder der Datenaustausch angepasst werden kann. Die Grundlage ist Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Stromlieferanten der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE).
Gasnetz
Lastprofilverfahren
Die Stadtwerke verwendet standardisierte Lastprofile, um Gas an Letztverbraucher zu liefern. Diese reichen bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und einer jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden. Genutzt werden dabei die repräsentativen Standardlastprofile nach dem Gutachten der TU München 2005 (TUM2005). Das Verfahren ist in dem BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ (im Folgenden „Leitfaden“), Stand 30. Juni 2011, beschrieben.
Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH verwendet folgende Profile:
Heizgaskunden:
L14 – Einfamilienhaushalte Deutschland, Jahresverbrauch < 50.000 kWh
L24 – Mehrfamilienhaushalte Deutschland, Jahresverbrauch > 50.000 kWh
Anwendung der Koeffizienten gemäß Leitfaden.
Anwendung der Stundenfaktoren gemäß Leitfaden.
Kochgaskunden:
HK3 – Kochgas, Jahresverbrauch < 1.000 kWh
Anwendung der Koeffizienten gemäß Leitfaden.
Anwendung der Stundenfaktoren gemäß Leitfaden.
Gewerbekunden:
BA4 – Bäckereien
BH4 – Beherbungen
GA4 – Gaststätten
GB4 – Gartenbau
HA4 – Handel
KO4 – Bürogebäude
MF4 – Haushaltsähnliche
MK4 – Metall und KFZ
PD4 – Papier
WA4 – Wäschereien
Anwendung der Koeffizienten gemäß Leitfaden.
Anwendung der Wochentagsfaktoren gemäß Leitfaden.
Anwendung der Stundenfaktoren gemäß Leitfaden.
Prognose- /Tagesmitteltemperaturen
Verwendung der geometrischen Reihe (Viertagesmitteltemperatur).
Transparenzanforderungen an das SLP-Verfahren nach KoV VIII
Gemäß Punkt 5.4 des BDEW/VKU/GEODE-Leitfadens „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ vom 30.06.2015 der „Kooperationsvereinbarung zwischen Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ sind ab dem 01.10.2015 die anwendungsspezifischen und die verfahrensspezifischen Parameter in jeweils einheitlichen Excel-Dateien zu veröffentlichen.
Downloads
- Anwendungsspezifische Parameter (xlsx, 3 MB)
- Verfahrensspezifische Parameter (xlsx, 173 kB)
Mehr- und Mindermengen
Der monatliche durchschnittliche Mehr-/Mindermengenpreis ist das ungewichtete arithmetische Mittel der für die Gastag des jeweiligen Monats geltenden, veröffentlichten, positiven und negativen Ausgleichsenergiepreise, die gemäß Anlage 3 § 27 Ziff. 3 KoV ermittelt werden.
Die Ermittlung und Abrechnung wird gemäß des Bilanzkreismanagement-Leitfadens und der gültigen Kooperationsvereinbarung Gas durchgeführt.
Aktuelle Preise für Mehr-/Mindermengen:
Spätestens bis zum 10. Werktag des Kalkulationsmonats veröffentlicht die Trading Hub Europe den Mehr-/Mindermengenpreis. Ebenfalls gekennzeichnet wird für welchen Anwendungsmonat der Preis zu verwenden ist. Der Anwendungsmonat ist der Monat, in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet.
Wir benötigen Ihre Anmeldebestätigung als Lieferer gem. § 78 Abs. 4 EnergieStV als Nachweis, dass diese Erdgaslieferungen steuerfrei an einen Lieferer im Sinne des § 38 EnergieStG geliefert wurden. Sollten Sie uns diesen Nachweis nicht erbringen, so sind wir verpflichtet, zusätzlich die Energiesteuer in Rechnung zu stellen.
Netzengpässe
Veröffentlichung nach § 15 Abs. 5 i. V. § 15 Abs. 4 StromNZV
Netzengpässe im Verteilernetz
Derzeit sind keine Netzengpässe im Verteilernetz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bekannt.
Veröffentlichung nach BK7-06-067 GeLi Gas
Die Stadtwerke bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung an, wonach ein anderes Datenformat verwendet oder der Datenaustausch angepasst werden kann. Die Grundlage ist Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Gaslieferanten Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas).
Downloads
- Sicherheitsdatenblatt Erdgas (pdf, 193 kB)
Musterverträge
Lieferantenrahmenvertrag
Als Lieferant in unserem Netzgebiet müssen Sie mit uns als Netzbetreiber einen Händlerrahmenvertrag abschließen. Dafür hat die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH die Stadtwerke Steinburg GmbH als Betriebsführerin bevollmächtigt, im Rahmen einer Dienstleistung sämtliche netzseitigen Vertragsangelegenheiten abzuwickeln.
Netznutzung durch Letztverbraucher
Als Endverbraucher brauchen Sie keinen Netznutzungsvertrag abschließen. Die Netznutzung wird mit Ihrem Gaslieferanten vertraglich über einen Lieferantenrahmenvertrag vereinbart. Der Liefervertrag mit Ihrem Gaslieferanten beinhaltet somit also auch die Netznutzung. Nur bei großen industriellen Netzkunden und in absoluten Ausnahmefällen wird auf Wunsch des Anschlussnutzers direkt ein individueller Netznutzungsvertrag geschlossen, wenn dessen Gaslieferungsvertrag das nicht abdeckt.
Downloads
- Lieferantenrahmenvertag Gas (zip, 2 MB)
- Netznutzungsvertrag Gas (zip, 416 kB)